3 Monate Mindeststrafe für das „Schubsen“ von PolizistInnen – gerechtfertigte Maßnahme oder symbolisches Strafrecht?

Zum neuen Gesetz, dass Gewalt gegen PolizistInnen, Feuerwehrleute u.a. unter die Mindeststrafe von 3 Monaten stellt, einige Hintergrundinformationen von Monitor: Die Gewalt nimmt nämlich gar nicht zu, bestehende Taten sind meist im Bagatellbereich angesiedelt und die Strafandrohung wird die schwereren Gewalttaten kaum verhindern. Selbst Prof. Rafael Behr, Akademie der Polizei Hamburg stellt dar, dass die angebliche Zunahme vor allem eine „gefühlte“ sei.

Zukünftig soll schon der Versuch, eineN PolizistIn zu verletzen, zur Mindeststrafe führen – unabhängig davon, ob ihr/ihm überhaupt weh getan wurde… Der lesenswerte Artikel findet sich hier.

Nach oben scrollen