Strafrechtsreform: Sanktionserweiterung durch Fahrverbote

Das Bundeskabinett hat zum Jahresende den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Darin enthalten ist auch die Möglichkeit für Gerichte, Fahrverbote als Nebenstrafe zu verhängen. Justizminister Heiko Maas freut sich über die Erweiterung der Sanktionsmittel, der dbh-Fachverband sieht das eher kritisch (hier nachzulesen), da ein Fahrverbot, das mit der Straftat selber nichts zu tun hat, nicht spezifisch wirkt und je nach Wohnort und Lebenslage ungerechte Folgen hat.

 

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