Geschichte

Frühe Straffälligenhilfe in Hamburg (1839)

Schon 1839 gründete sich der „Verein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene“. Er kümmerte sich ausschließlich um Entlassene mit Hamburger Staatsangehörigkeit, denn zu dieser Zeit war der Stadtstaat Hamburg noch kein Bundesstaat.

1901 entstand deshalb zusätzlich ein Verein, der als „Hamburger Fürsorgeverein von 1901“ auch nicht-hamburgische Entlassene unterstützte.

Ebenfalls um die Jahrhundertwende, 1903, als das Thema Auswanderung besonders in Hamburg mit seinem Hafen und weltweiten Verbindungen aktuell war, entstand unter der Leitung des Anstaltspfarrers Dr. Dr. Seyffarth „Der deutsche Hilfsverein für entlassene Gefangene“, um diesen bei der Auswanderung behilflich zu sein.

Der erste Weltkrieg, die Nachkriegszeit und die Inflation führten zum Zusammenbruch aller drei Vereine, auch die Wiederbelebungsversuche des Gefängnisdirektors Christian Koch um 1920, der vorschlug, die Straffälligenhilfe in einem Verein zusammenzufassen, blieben erfolglos. Bis 1934 konnte nur der Deutsche Hilfsverein seine Arbeit in geringem Maße fortsetzen.

Zusammenbruch im Nationalsozialismus

Im nationalsozialistischen Deutschland galt als Leitbild ein Ausspruch des Hauptamtsleiter Hilgenfeldts der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, die das deutsche Sozialwesen zusammenfasste: „Nicht das Schicksal des einzelnen Gefangenen leitet uns bei unseren Maßnahmen, sondern allein sein Wert für die Volksgemeinschaft“. Viele Kriminelle, aber auch als „Asoziale“ kategorisierte Arme, Prostituierte und Obdachlose landeten in den Konzentrationslagern und wurden ermordet. Bis heute gibt es dafür keine Entschädigungen. Das Denken vieler Deutscher im Nationalsozialismus beeinflusst noch heute die Vorurteile über Straffällige.

Nach der totalen Niederlage des Deutschen Reichs stieg in der Nachkriegszeit die Kriminalität stark an – größtenteils waren es aber Lappalien, Mundraub oder Leistungserschleichungen, geboren aus der wirtschaftlichen Not, die dennoch hart bestraft wurden. Die Verbrecher der Nazizeit landeten hingegen kaum hinter Mauern. Die Gefängnispastoren Sternberg und Fischer, riefen in zahlreichen Veranstaltungen 1948 die hamburgischen Kirchengemeinden auf, sich für entlassene Gefangene einzusetzen: „Alle Mühe und Sorge um unsere Gefangenen sind umsonst, wenn es nicht gelingt, sie nach verbüßter Strafe durch hilfreiche Fürsorge und Leitung in das bürgerliche Leben zurückzuführen!“. Ihr Ruf wurde gehört.

1948 kamen elf Menschen im Pastorat Hallerstraße 75 zusammen und gründeten den „Evangelischen Fürsorgeverein“, mit einer Geschäftsstelle in der Wohnung des Buchhändlers Ferdinand Kühl. Am Nikolaustag 1948 stellten sie ihre Arbeit in einer großen öffentlichen Veranstaltung vor, zu der über 250 Personen erschienen. In den kommenden zwei Jahren weitete der Verein seine Aktivitäten aus und beschloss 1950, sich in „Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V.“ umzubenennen. Zu dieser Zeit gab es kein normiertes Sozialhilferecht oder -Ansprüche. Vielen mittellosen Probanden konnte schon mit geringen Barbeträgen aus vorübergehender Not geholfen werden. Andere wurden mit gut erhaltener Garderobe aus dem Kreis der Mitglieder so ausgestattet, dass sie sich angemessen gekleidet für einen Arbeitsplatz überhaupt bewerben konnten.

Professionalisierung der Straffälligenhilfe

Anwälte und Richter, aber auch Akteure der Wirtschaft, erkannten mehr und mehr die Bedeutung der Straffälligenhilfe sowohl für die einzelnen Strafgefangenen wie auch für die Kriminalpolitik der Gesellschaft. Der Verein gewann zunehmend Mitglieder und Einnahmen und konnte so immer mehr Menschen betreuen. 1954 waren das schon 1102 betreute Straffällige. Für diese Betreuungsleistungen reichte ein Zimmer in der Wohnung des Buchhändlers nicht mehr aus, sodass der Verein 1955 eigene Räume in der Poolstraße 21 anmietete und die ersten hauptamtlichen Mitarbeiter einstellte. Bisher hatten ausschließlich Ehrenamtliche die gesamte Straffälligenhilfe geleistet.

Erst 1954 schuf der Gesetzgeber die gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung. Der Hamburger Fürsorgeverein, inzwischen sowohl in der Öffentlichkeit und der Wirtschaft als auch bei Richtern und Anwälten in Hamburg immer bekannter, stellte in Absprache mit der damaligen Arbeits- und Sozialbehörde acht ehrenamtliche Bewährungshelfer. Ihre Zahl – und auch die der Probanden – wuchs und Ende 1965 wurden die ehrenamtliche Bewährungshilfe und die Betreuung der Helferinnen und Helfer ausschließlich in die Hände des Hamburger Fürsorgevereins gelegt. Die Bewährungshelfer und –Helferinnen durchliefen ein mehrmonatiges Ausbildungsprogramm, um sie auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

In den 70ern erreichte die Mitgliedszahl mit weit über tausend ihren Höchststand. Die neuen sozialen Bewegungen, eine neue, vom Nationalsozialismus unbelastete Generation von Juristen und Juristinnen und die Ausweitung sozialstaatlicher Hilfen und demokratischer Mitbestimmung öffneten die Türen und Köpfe für die Gedanken der Straffälligenhilfe.

Schulden: Bis heute ein Hauptproblem

1954 begann der HFV, Probanden bei der Schuldenregulierung zu helfen, häufig mit kleinen Beträgen und Plänen zur Abzahlung der Verpflichtungen. 1982 gründete der Verein zusammen mit der David-Jonas-Stiftung die Stiftung zur Schuldenregulierung bei Straffälligen. Die erfolgreiche Arbeit beschleunigte die Entwicklung des heutigen Insolvenzrechts. In den Jahren 2003 bis 2008 betrieb der Fürsorgeverein hauptamtlich eine Schuldner- und Insolvenzberatung. Dieses Aufgabengebiet wurde durch die Hamburger Sozialbehörde im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens nicht erneut an den Hamburger Fürsorgeverein vergeben.

Wohnbegleitung und Wohnheime

1973 gründete der Verein die gemeinnützige Wohnheim GmbH aus der Erkenntnis heraus, dass viele Entlassene therapeutisch-pädagogische Unterstützung für einen erfolgreichen Start in ein straffreies Leben benötigen. In der Heinrichstraße wurde ein Haus als Wohnheim angemietet.

Außerdem sollte ein Projekt für junge Haftentlassene von 18 – 25 entstehen: Ein alter Bauernhof, der Erdlandsche Hof, wurde zu einem modernen Wohnheim für junge Haftentlassene umgebaut, das Projekt wurde jedoch 1984 wegen mangelnder Auslastung geschlossen.

1976 fand der Umzug des Wohnheims in die Max-Brauer-Allee 138 statt. Bis heute ist hier das Wohnheim für 21 haftentlassene Männer ansässig.

Seit 1990 bietet die Ambulante Wohnbegleitung Beratung und Unterstützung für ehemalige Bewohner an. In Einzelfällen überlässt die Wohnheim gGmbH auch Klienten übergangsweise eine Wohnung, die diese später mit eigenem Mietvertrag übernehmen.

Im Jahre 1999 starteten wir die FrauenProjekte. Das Resozialisierungsangebot wendet sich an  haftentlassene Frauen. Der zunächst befristete Probelauf verlief erfolgreich: Konzept und Arbeitsweise erwiesen sich als tauglich. So gelang es uns, in Verhandlungen die Hamburger Sozialbehörde zu überzeugen. Seit 2002 finanziert sie die Frauenprojekte dauerhaft.

Fast 20 Jahre Trainingswerkstätten

Von 1984 bis 2003 konnte die gemeinnützige Wohnheim GmbH ein besonderes Angebot zur beruflichen Wiedereingliederung machen. In den Handwerklichen TrainingsWerkstätten konnten haftentlassene Männer und Frauen verschiedene berufsvorbereitende Kurse absolvieren, bis hin zur Umschulung zum Tischler. Leider mussten wir den Betrieb 2003 schließen, weil infolge drastischer Sparmaßnahmen bei der  beruflichen Weiterbildung die Finanzierung völlig zusammengebrochen war.

Antigewalt- und Kompetenztraining (AKT)

Seit 2005 bietet die Wohnheimgesellschaft in Kooperation mit Individual Violence Management ein Antigewalt- und Kompetenztraining für erwachsene haftentlassene Männer an.

Soziale Beratungsstelle

Seit 2014 führte der Hamburger Fürsorgeverein zusammen mit mook wat e.V. die Soziale Beratungsstelle Eimsbüttel. Alleinstehende obdachlose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen erhalten hier Hilfe und Unterstützung. Im Jahr 2015 übernahm der Fürsorgeverein alleinverantwortlich die Beratungsstelle.

Aktuell finden sich unter dem Dach des Fürsorgevereins folgende Arbeitsbereiche:

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