Anlaufstelle für Angehörige

Direkt an der Untersuchungshaftanstalt Hamburg betreibt der Hamburger Fürsorgeverein eine Anlaufstelle für Angehörige von straffälligen Menschen, Menschen die von Haft bedroht sind, oder die bereits inhaftiert sind.

Angehörige, egal ob Ehemann/-frau, Partner*in, Geschwister, Eltern oder Kinder können hier alle Fragen um die Inhaftierung stellen. Hier arbeiten Ehrenamtliche mit umfassenden Kenntnissen aller Abläufe rund um die Inhaftierung, aber auch mit psychologischem Wissen und Erfahrungen, um Angehörige in Einzelgesprächen in dieser schwierigen Zeit zu begleiten.

Alle Gespräche sind absolut vertraulich.

Wir bieten Hilfe in allen Lebenssituationen:

  • Klärende Gespräche und ein offenes Ohr
    • Was passiert in Haft?
    • Wie geht es weiter?
    • Wie laufen Besuche ab?
    • Mein Ehemann/Frau, Bruder/Schwester, Sohn/Tochter wird bald entlassen – und dann? Welche Angebote gibt es?
    • Wie soll ich das meiner Familie/Freund*innen sagen?
  • Informationen zu behördlichen und finanziellen Fragen
    • Welche Ansprüche habe ich (und meine Kinder)? Wie soll ich mich jetzt finanzieren?
    • Was passiert mit der Wohnung, wenn er/sie inhaftiert wurde?
    • Welche Unterstützung gibt es?
  • Überleitung in andere Hilfeeinrichtungen
    • Bei eigenen psychischen Problemen oder Problemen mit Alkohol/Sucht
    • Hilfe bei Problemen mit der Erziehung von Kindern

Wir begleiten Sie über diese schwere Zeit der Inhaftierung eines nahestehenden Menschen und lassen Sie nicht allein. Auch mit Ihren Kindern sind Sie herzlich bei uns willkommen!

Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hamburg
Die Inhaftierung eines Elternteils ist für die betroffenen Familienmitglieder ein belastendes Erlebnis. Insbesondere für Kinder ändert sich das bisher erlebte System Familie von einem auf den anderen Tag. Der nicht inhaftierte Elternteil bekommt nur selten Informationen darüber, an wen er sich in dieser Situation wenden kann oder findet im Internet nur wenig Angebote zur Unterstützung.

Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, haben das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen – soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. So steht es in der von Deutschland unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention.

Wenn dieses Recht durch die Inhaftierung eines Elternteils beeinträchtigt wird, bedarf es konkreter Unterstützungsangebote, um die negativen Folgen für das Kind so gering wie möglich zu halten.

Die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KvI) Hamburg setzt sich seit April 2023 für eine strukturelle Verbesserung für Kinder von Inhaftierten ein. Sie erreichen die Kolleg*innen hier: https://www.netzwerk-kvi.de/hamburg/

Wo Sie uns finden:

Direkt an der Untersuchungshaftanstalt (U-Bahn Messehallen), am Holstenglacis 4

Mit dem HVV zu uns.

*** ACHTUNG: Wir sind nur nach vorheriger Terminabsprache vor Ort, daher bitte anrufen oder eine Mail schreiben***

Wie Sie uns erreichen:

Tel.: (040) 300 33 75 – 22
E-Mail: info@hfv1948.de

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