Angehörige sind stets von der Tat bzw. der Inhaftierung eines ihrer Familienmitglieder mitbetroffen. Ihnen stellen sich viele praktische Fragen: Wie soll es weitergehen, solange der Partner in Haft ist. – Was passiert, wenn er oder sie entlassen wird? Bin ich mitschuldig an der Tat/der Inhaftierung? Welche Hilfen gibt es für mich?
Angehörige sind nicht nur mitbetroffen von der Inhaftierung, sondern auch nach der Haft häufig der wichtigste Mensch für den/die Entlassene. Dabei sind die Schwierigkeiten, dass eine Beziehung die Haftzeit übersteht, nicht zu unterschätzen.
Unsere Angebote:
Erste Hinweise für Straffällige und Angehörigen finden Sie in der neuen Broschüre: Wegweiser für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige.
Kinder und Jugendliche, deren Eltern von Haft betroffen sind, können sich bei JU-KI Online informieren und Fragen stellen.
Unsere Kolleg*innen von Treffpunkt e.V. bieten Ihnen außerdem eine erste Kontaktaufnahme zur Online Beratung an und eine weitere Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten
Jederzeit für Rückfragen, Termine in Einzelberatungen und sämtliche Koordinierungsfragen von Angehörigen erreichen Sie uns unter:
Hamburger Fürsorgeverein
Tel.: (040) 300 33 75 – 22
Email: mail@hamburger-fuersorgeverein.de