Straffälligkeit und Familie
Der folgende Text versucht, einen Erklärungsansatz zu liefern, warum ein Mensch überhaupt in Straffälligkeit gerät. Verfasst wurde er von Astrid Barth, langjährige Leiterin der sozialtherapeutischen Vollzugsanstalt Bergedorf, heute 1. Vorsitzende des Vereins ‚Aktiv gegen Gewalt’, der Vor- und Nachsorgemaßnahmen für Menschen anbietet, die Probleme mit ihrem gewalttätigen Handeln haben.
Die langjährige Erfahrung mit Straftätern führte zur Erkenntnis, dass eine belastete Biographie eines Menschen nicht zur Straffälligkeit führen muss, dass es aber keinen Straftäter gibt, der keine belastete Biographie hat.
Hier nun Frau Barths Worte:
„Seit Jahrzehnten arbeite ich mit Gefangenen zusammen. Bei fast jedem etwas intensiveren Kontakt mit einem Insassen musste und muss ich bis heute feststellen, dass die persönlichen, familiären, ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen, in denen diese Menschen aufgewachsen sind, ungünstig waren –zurückhaltend ausgedrückt.
Das heißt nicht, dass Menschen, die als Kinder und Jugendliche unter ungünstigen und belasteten Bedingungen gelebt haben, notwendigerweise kriminell werden müssen. Umgekehrt gilt aber: Je ungünstiger die Bedingungen der Sozialisation für Kinder und Jugendliche, desto mehr innere Robustheit werden sie brauchen, um zu Menschen heranzureifen, die ein für sich und andere zufriedenstellendes und einigermaßen glückliches Leben führen können. Manchmal muss auch etwas Glück auf dem Weg dahin dazu kommen. Glück, Menschen zu treffen, die die Ausnahme von der gewohnten, wenig förderlichen Umgebung sind: eine aufmerksame Kindergärtnerin, eine zugewandte Lehrerin, ein geduldiger Nenn-Opa in der Nachbarschaft, ein sensibler Vater eines Mitschülers als Vorbild, in späteren Jahren vielleicht ein beständiger und stabiler Trainer im Fußballverein, vielleicht auch eine kritisch-wohlwollende , beharrliche und interessierte Vollzugshelferin.
So wie ich wenig Insassen in Gefängnissen getroffen habe, die eine unauffällige Biographie aufweisen konnten, so habe ich ebenfalls dort wenig Inhaftierte getroffen, die ein ungebrochenes Verhältnis zu ihren Straftaten hatten, sie also richtig und berechtigt fanden. Mag diese Haltung auch hin und wieder strategisch begründet (gewesen) sein -es macht sich nicht gut, gegenüber Strafvollzugsbediensteten seine Straftat zu verteidigen-, so habe ich doch mit vielen Insassen zu tun gehabt, die sich ihrer Straftat schämten oder gar artikulierten, individuelle Schuld auf sich geladen zu haben, so widrig ihre Biographie auch war. Selten war zu hören, dass die „Schuld“ nicht bei ihnen, sondern in den Bedingungen begründet war, in denen sie aufgewachsen waren- obwohl sie Recht gehabt hätten, Ursachen ihres Scheiterns auch daraus abzuleiten.
Besonders gefehlt hat gerade bei vielen Menschen, die erhebliche Delikte begangen haben, die Möglichkeit und die Chance, Urvertrauen und die verlässliche Bindung an mindestens einen Menschen zu entwickeln. Diese Defizite setzen sich, wenn sie nicht durch intensive und langfristige Korrekturen verändert werden können, bis ins Erwachsenenalter fort und beeinflussen perpetuierend und sich selbst immer wieder erfüllend auch die professionelle und ehrenamtliche Arbeit mit Insassen und Entlassenen. Dadurch sollte sich niemand entmutigen lassen, die Auswirkung dieser langen Entwicklung aber berücksichtigen und manchmal reichlich verquere und merkwürdige Verhaltensweisen in Zusammenhang mit der nachhaltig wirkende Erfahrung der negativen du defizitären Sozialisation sehen. Das kann vor Überforderung und Enttäuschung auf beiden Seiten schützen. „
Astrid Barth, November 2010 |