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Zur Geschichte des Hamburger Fürsorgevereins von 1948 e.V.

Der Hamburger Fürsorgeverein entstand in einer Zeit, in der zahllose Menschen, die unter normalen Umständen niemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten wären, straffällig wurden, infolge des 2. Weltkriegs, mit großer wirtschaftlicher und sozialer Not. Diese Menschen durch hilfreiche Fürsorge zu unterstützen, die Gefangenenhilfe nicht nur dem Staat und den Anstaltsgeistlichen zu überlassen – aus diesem Grundgedanken entstand unter der Initiative von Gerd Sternberg und Werner Fischer, zweier Anstaltspastoren, am 19. November 1948 der „Evangelische Fürsorgeverein. Über 250 Privatleute erschienen zum ersten öffentlichen Auftritt des Vereins. Der Eröffnungsrede ist folgendes Zitat von Herrn Gerd Sternberg, dem ersten Vereinsvorsitzenden entnommen*:

„Wie mag es einem Gefangenen gehen, der nach jahrelanger Haft ängstlich in die Freiheit hinausschreitet und sich einer völlig veränderten, notvollen Welt gegenübersieht, mit der er allein nicht fertig werden kann, mit der Welt der Wohnungsämter, der Arbeitsämter und der Lebensmittelkartenämter? Wie mag es einem entlassenen Jugendlichen gehen, der nach seiner Entlassung nicht weiß, wo er sein Haupt hinlegen soll, der heimatlos, elternlos, aus dem Osten vertrieben, zum Vagabundieren verurteilt ist, überall ohne Zuzugsgenehmigung, auf das Bunkerleben angewiesen? Wir Gefängnispfarrer wissen, dass unsere Arbeit in den Gefängnissen ein Bruchstück bleiben muss, wenn sie sich nicht fortsetzt über die Mauern unserer Gefängnisse hinaus. Sie muss weitergehen in lebendigen Gemeinden. Dazu bauen wir unseren Verein auf. Wie können wir diejenigen hinausziehen lassen, in deren Seelen, aus der Not der Haft erwachsen, wir die ersten Blüten aufbrechen sahen, von denen wir wissen, dass sie oft schon in der ersten Nacht in der Freiheit erfrieren und verdorren? Wer sich zur Entlassungsstunde einmal an das Tor eines unserer großen Gefängnisse gestellt hat, hat dort die Gestalten hinausgehen sehen. Wer ihnen nachging, hat gesehen, wie schon am ersten Abend in der Freiheit hundert schmutzige Hände nach ihnen greifen, die Hände der alten Spießgesellen. Die nehmen sie auf und ziehen sie zurück in den Sumpf, aus dem sie einmal kamen. Wo sind die Hände der Christenheit, um sie aufzufangen? Alle Mühe und Sorge um unsere Gefangenen sind umsonst, wenn es nicht gelingt, sie nach verbüßter Strafe durch hilfreiche Fürsorge und Leitung in das bürgerliche Leben zurück zu führen. Die Entlassenenfürsorge ist die Krone des Strafvollzuges und das wichtigste Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität überhaupt.“

 

Bald stellte sich heraus, dass der Verein die einzige unmittelbar und ausschließlich auf dem Gebiet der Gefangenen- und Entlassenenfürsorge tätige private Organisation in Hamburg war. 1950 änderte man den Namen deshalb in „Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V.“

Schon um 1900 hatte es im Deutschen Reich ca. 600 Fürsorgevereine gegeben. Durch die Folgen des ersten Weltkriegs mussten jedoch viele Vereine aus wirtschaftlicher Notlage heraus ihre Pforten schließen. Nazi-Regime und 2. Weltkrieg brachten dann die Entlassenenfürsorge völlig zum Erliegen. Erst nach dem Krieg erfuhr der Wohlfahrtsgedanke insgesamt und damit das Verständnis in die Notwendigkeit der Hilfe für Menschen während und nach der Haft eine Wiederbelebung.

Kurz nach der Gründung des Hamburger Fürsorgevereins im Jahr 1948 gab es kein normiertes Sozialhilferecht. Die durch Flucht oder Ausbombung mittellosen Probanden brauchten fachliche Beratung; vielen von ihnen musste und konnte häufig schon mit geringen Barbeträgen aus vorübergehender Not geholfen werden. Andere wurden mit gut erhaltener Garderobe aus dem Kreis der Mitglieder so ausgestattet, dass sie sich angemessen gekleidet für einen Arbeitsplatz überhaupt bewerben konnten.

1954 schuf der Gesetzgeber die gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung. Der Hamburger Fürsorgeverein, inzwischen sowohl in der Öffentlichkeit und der Wirtschaft als auch bei Richtern und Anwälten in Hamburg immer bekannter, stellte in Absprache mit der damaligen Arbeits- und Sozialbehörde acht ehrenamtliche Bewährungshelfer. Ihre Zahl – und auch die der Probanden – wuchs und Ende 1965 wurden die ehrenamtliche Bewährungshilfe und die Betreuung der Helferinnen und Helfer ausschließlich in die Hände des Hamburger Fürsorgevereins gelegt.

1955 wurde die Geschäftsstelle in der Poolstraße 21 eröffnet und die ersten hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Der Verein zählte damals knapp 150 Mitglieder – ihre Zahl wuchs in den folgenden 10 Jahren auf über 1.100 an.

Mit den Einrichtungen der Gemeinnützigen Wohnheimgesellschaft mbH betreibt der Hamburger Fürsorgeverein seit 1973 ein erfolgreiches Übergangsmanagement. Die Wohnheimgesellschaft, zunächst als therapeutisches Wohnheim für haftentlassene Männer gegründet, wurde 1983 erweitert um die „Handwerklichen Trainingswerkstätten Eimsbüttel“, dann 1990 um die Nachsorgeeinrichtung „Ambulante WohnBegleitung für Haftentlassene“ und schließlich 2003 um die „FrauenProjekte“, eine Übergangseinrichtung für haftentlassene Frauen. Seit 2005 bietet die Wohnheimgesellschaft gemeinsam mit dem Träger Jugend hilft Jugend e. V. („HIDA“) ein „Antigewalt- und Kompetenztraining“ für erwachsene haftentlassene Männer an.

Eine ähnliche Einrichtung für jugendliche Straftäter entstand 1978 mit der Eröffnung des „Erdlandschen Hofes“ in Hamburg-Neuengamme. Mit Mitteln der David-Jonas-Stiftung und mit Hilfe von Spenden wurde der ehemalige Bauernhof zu einem modernen Wohnheim umgebaut. Nach Jahren der vollen Auslastung ging die Zahl der Bewohner allmählich so weit zurück, dass die Arbeit Ende 1984 eingestellt wurde. Der Hof wurde zunächst verpachtet; 1994 kaufte der Pächter, die „Sozialtherapeutische Vereinigung Hamburg e.V.“ das Objekt.

1954 begann der HFV, Probanden bei der Schuldenregulierung zu helfen, und gründete später zusammen mit der David-Jonas-Stiftung die Stiftung zur Schuldenregulierung bei Straffälligen. Die erfolgreiche Arbeit beschleunigte die Entwicklung des heutigen Insolvenzrechts. In den Jahren 2003 bis 2008 betrieb der Fürsorgeverein hauptamtlich eine Schuldner- und Insolvenzberatung. Dieses Aufgabengebiet wurde durch die Hamburger Sozialbehörde im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens nicht erneut an den Hamburger Fürsorgeverein vergeben.

Umso aktiver arbeitet der Fürsorgeverein nun an der Weiterführung seiner Projekte für die Straffälligenhilfe und widmet sich der Neu-Entwicklung sinnvoller und bedarfsgerechter Angebote für Inhaftierte und Haftentlassene – ganz im Sinne Werner Fischers und Gerd Sternbergs.

 

*Den vollen Text der Eröffnungsrede entnehmen Sie der Broschüre „40 Jahre Hamburger Fürsorgeverein“, die Sie als Download finden.

 

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ÜBER DEN VEREIN

VEREINSSTRUKTUR

ZUR GESCHICHTE
DES HFV

AUFRUF ZUR MITGLIEDSCHAFT

SPENDEN

WARUM STRAFFÄLLIGENHILFE

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