10 Jahre Neuordnung Sicherungsverwahrung

Am 4. Mai 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Gesetze zur Sicherungsverwahrung (SV) für verfassungswidrig. In Folge dessen änderten sich die Zugangsvoraussetzungen, die Häufigkeit von Gutachten (jährlich) sowie die neu verankerte Behandlungs- und Freiheitsorientierung. Heutzutage sitzen ausschließlich Menschen mit schwersten Gewalt- und Sexualstraftaten in der Sicherungsverwahrung. Einige Bundesländer haben integrierte Konzepte zur begleiteten und kontrollierten Entlassung der Untergebrachten entwickelt. Andere, wie Hamburg, müssen für jeden Einzelnen das Rad neu erfinden. Aktuell sitzen hier 20 Hamburger und Schleswig-Holsteiner in der SV – eine kleine, aber hoch brisante Gruppe. Letztlich gibt es nur wenige Einrichtungen und Personen, die sich mit dieser äußerst kleinen Gruppe auseinandersetzen wollen – der Fürsorgeverein gehört, dank des unermüdlichen Einsatzes insbesondere von Andreas Mengler, dazu und konnte schon einige entlassene Sicherungsverwahrte erfolgreich zurück in die Gesellschaft begleiten.

Anlässlich dieses Datums veröffentlicht die Gefängnisseelsorge hier einen Artikel über die Neuordnung der SV, hier einen über die Lebensrealität in der SV und einen weiteren über das Sterben hinter Gittern. Aus den Texten wird nicht nur die Problematik dieser Vollzugsart deutlich, sondern auch, dass die Arbeit mit ihnen zumeist ungeliebt auch im Vollzug ist und viele Regularien menschenunwürdig sind.

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