Verschärfung Sexualstrafrecht

Sexuelle Gewalt gegen Kinder soll, wenn es nach dem Willen einiger Bundesländer geht, zukünftig viel länger – die CSU fordert lebenslang – im Führungszeugnis stehen. Zudem sollen auch leichtere Taten nicht als Vergehen, sondern als Verbrechen mit einer erhöhten Mindeststrafe belegt werden. Das ändert nichts an möglichen Urteilssprüchen, wohl aber an den Resozialisierungsmöglichkeiten für die TäterInnen. Schon jetzt stellt ein Eintrag im Führungszeungnis ein großes Hindernis für Entlassene dar, wobei es natürlich möglich sein muss, gerade in der Arbeit mit Kindern zu verhindern, dass verurteilte TäterInnen sich solche Arbeitsstellen aussuchen.

Dazu – schon ein bisschen älter – die tagesschau und die taz.

Außerdem ein übersichtlicher Artikel über die biografischen Hintergründe der Täter, und welche Funktion ihre Bezeichnung als von uns verschiedene Monster ausübt.

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